Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu allen fotografischen Dienstleistungen und Produkten von Moritz Stöckl und Marie Rader nachfolgend Fotograf(en) genannt.
1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, im weiteren AGB genannt, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) „MoMa Photography“ mit Kunden/ Bestellern (Auftraggebern), Geschäftspartnern, Lieferanten und für das Internet.
- Die AGB werden unmittelbarer Vertragsbestandteil bei Aufträgen / Verträgen bzw. Bestellungen mit der GbR „MoMa Photography“ und dem/ den jeweiligen Vertragspartnern. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
- Die AGB gelten bei allen Aufträgen / Verträgen bzw. Bestellungen durch Kunden / Besteller (Auftraggeber) die diese persönlich im Geschäftslokal (Atelier), per Telefon, Fax, E-Mail, postalisch oder auf andere geeignete Art und Weise bei der GbR „MoMa Photography“ aufgegeben haben.
- „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von den Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2 Leistungen der Fotografen
- Die Fotografen Moritz Stöckl und / oder Marie Rader sind je nach Auftrag verpflichtet Fotoaufnahmen digital zu erstellen, zu bearbeiten und weiter zu bearbeiten (z.B. für den Satz eines Fotobuches, Wandbilder, Fotokalenders, Karten, etc.).
- Die Fotografen sind, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend (mind. 240 dpi) im Format JPG. Die Anzahl der ausgehändigten Fotografien liegt im Ermessen der Fotografen und ist abhängig von der gebuchten Anwesenheitsdauer der Fotografen. Die Auswahl treffen die Fotografen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung ist in der Datenschutzinformation geregelt.
- Erstellen die Fotografen einen virtuellen Rundgang, erhält der Auftraggeber einen Link zu diesem. Dieser Link hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Näheres siehe 5. Zahlung, Aufrechterhaltung, Zurückbehaltungsrechte.
3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass den Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens 2 Tage vor Buchungstermin) vorliegen (Anschriften, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
4 Urheberrechte, Fotorechte, Bildrechte
- Den Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
- Den Fotografen überträgt dem Auftraggeber an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und / oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet.
- Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken der Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen den Fotografen und dem Kunden zulässig. Es bedarf der Nennung des Urhebers.
- Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografen.
- Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist den Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
- Erteilen die Fotografen die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
- Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
5 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
- Mit Zustandekommen einer Buchung wird eine Aufnahmepauschale fällig. Diese richtet sich nach Art und Umfang des Fotoauftrages und beinhaltet die Terminreservierung, das Erstellen der vereinbarten Fotos, sowie der Bildbearbeitung der ausgewählten Fotos. Erst nach Eingang der Aufnahmepauschale beginnt die Auftragsabwicklung.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
- Fotoprodukte und Fotodateien werden in einer geschützten Online-Galerie dem Kunden zur Auswahl bereit gestellt. Der Kunde hat 30 Tage Zeit die entsprechenden Bilder auszuwählen. Sollte der Kunde nicht innerhalb der 30 Tage eine Auswahl tätigen, wird eine Rechnung in Höhe des größten Preispaketes des vereinbarten Shootings gestellt. Diese Rechnung ist entsprechend der Zahlungsfrist zu begleichen.
- Nach Bestellung der Fotoprodukte und Fotodateien werden diese in Rechnung gestellt und sofort fällig. Erst nachdem die Rechnung beglichen wurde, werden die Fotoprodukte und Fotodateien zum Download durch die Fotografen freigeben.
- Der Link zum virtuellen Rundgang ist auf ein Jahr befristet. Nach diesem Jahr erlischt der Link ohne zutun des Fotografen, wenn der Auftraggeber nicht spätestens eine Woche vor Ablauf um Verlängerung gebeten hat. Eine Erinnerung seitens des Fotografen ist nicht erforderlich. Aus dem Erlöschen des Links resultieren keine Rückzahlungsansprüche. Nach dem Erlöschen wird eine Gebühr in Höhe der aktuellen einmaligen Aufnahmepauschale fällig, wenn der Auftraggeber den Link reaktivieren möchte.
- Die monatliche Gebühr für den Rundgang ist immer zum dritten eines jeden Monats im Voraus fällig. Wenn nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber auf Wunsch am Ende eines Kalenderjahres oder nach Beendigung des Vertrages eine Auflistung der gezahlten Monatsgebühren. Zahlt der Auftraggeber die Gebühr zweimal nicht rechtzeitig, ist es dem Fotografen gestattet den Rundgang offline zu nehmen. Es wird eine Gebühr in Höhe der aktuellen einmaligen Aufnahmepauschale fällig, wenn der Auftraggeber den Rundgang reaktivieren möchte.
- Der virtuelle Rundgang kann zum Ende eines jeden Monats sowohl vom Auftraggeber, als auch vom Fotografen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Daraus resultieren keine Rückzahlungsansprüche.
- Rechnungsstellung kann schriftlich per Brief, digital per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
- Sonderwünsche, Änderungen bzw. Erweiterungen des Auftrages von Seiten des Kunden (Auftraggebers) sind schriftlich zu bestellen und werden gesondert vergütet.
- Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist den Fotografen und ggf. deren Assistent/in zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
6 Rücktritt des Kunden
- Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat. Die ausdrückliche Zustimmung gilt als erteilt, wenn sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber zum Fototermin trifft und diesen durchführt.
- Wenn die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt storniert wird und den Fotografen für den stornierten Fototermin mindestens ein gleichwertiger Fototermin vereinbart kann, wird die volle Summe der Aufnahmepauschale zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Fotoauftrages, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird den Fotografen die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Aufnahmepauschale zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten der Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund der bestehenden Buchung nicht mehr angenommen, entsteht den Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der zur Einbehaltung der Aufnahmepauschale berechtigt.
- Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber), die zu einer Absage des Fototermins führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografen.
- Findet der Fototermin statt, die Fotografen erstellt die gebuchten Fotos, bearbeiten diese und zeigen die Fotografien dem Auftraggeber, der die Fotografien nun aber nicht mehr möchte, wird kein Geld zurückerstattet!
7 Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich der von den Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Die Fotografen sind nicht für die Location verantwortlich, an der fotografiert wird und kann somit nicht dafür haftbar gemacht werden. Die Fotografen sind allerdings gern bereit beratend bezüglich der Location tätig zu werden.
8 Mängelhaftung
- Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haften die Fotografen für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
- Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haften die Fotografen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung / Aufnahmepauschale bzw. Rechnungssumme.
- Liegt ein Mangel der durch den Auftraggeber bei der GbR MoMa Photography bestellten Ware/Produkte, hier Fotografien, bei Lieferung/ Übergabe an den Kunden/Besteller (Auftraggeber) vor, kann der Auftraggeber einen Preisnachlass verlangen, der individuell in Abhängigkeit von der Erheblichkeit des Mangels zu vereinbaren ist.
- Die GbR MoMa Photography weist darauf hin, dass ein unter § 8 Mangel Abs. 3 nur dann vorliegt, wenn der Mangel über die unter § 7 der vorliegenden AGB genannten Gestaltungsspielräume hinausgeht.
- Gegen die Fotografen gerichteten Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.
- Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografen ausgeschlossen.
- Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von den Fotografen bestätigt worden sind. Die Fotografen haften für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung können die Fotografen bestimmen.
- Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografen nicht zu vertreten haben (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
- Sollte es kurzfristig zum Ausfall der geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf MoMa Photography einen qualifizierten Ersatzfotografen einsetzen, so dass der Auftraggeber nicht ohne Fotograf am Tag seines Fototermins bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen. Sollte es nicht möglich sein einen Ersatzfotografen zu finden, erhält der Auftraggeber seine Anzahlung/Aufnahmepauschale zurück. Im Falle, dass der Auftraggeber den Ersatzfotografen nicht akzeptiert, kann der Auftraggeber entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und erhält die volle Anzahlung/Aufnahmepauschale zurück.
- Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei den Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
9 Datenschutz
- Die der GbR MoMa Photography zur Verfügung gestellten persönlichen Daten des Kunden/ Auftraggebers werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfasst und computergestützt verarbeitet.
- Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden strikt eingehalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte nur im Rahmen und in Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit der GbR MoMa Photography weitergegeben.
- Die GbR MoMa Photography erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten nach dem neuen Datenschutzrecht durch eine Datenschutzinformation.
10 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. Gerichtsstand ist das AG Magdeburg.
- Für den Fall dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
(Stand dieser ABG ist der 10.02.2021).